Baugenehmigung (Bauantrag)

Allgemeine Informationen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei (§ 60 NBauO und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 62 NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen (Ansprechpartner s. rechts).

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist.

Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängert werden. Dieser Antrag muss jedoch vor Ablauf der Dreijahresfrist bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Der Antrag ist digital über das Serviceportal der Hansestadt Buxtehude einzureichen.

Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende  Bauvorlagen zweifach beizufügen:

- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500

- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000

- Baubeschreibung

- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)

- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html

- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze

- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R.             Maßstab 1 : 100

- Bautechnische Nachweise 

- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen (2fach) 

- Weitere Bauvorlagen bei Baumaßnahmen besonderer Art und Nutzung (§ 51 NBauO) (beispielsweise zum Naturschutz oder Brandschutzkonzept) können nachgefordert werden, wenn sie zur Prüfung des Bauvorhabens erforderlich sind.

Unvollständige Bauvorlagen machen Nachforderungen erforderlich, verzögern das Genehmigungsverfahren und können ggf. kostenpflichtig abgelehnt werden.

Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen sind zwingend durch einen Entwurfsverfasser i.S.d. § 53 NBauO bei der Hansestadt Buxtehude einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Neben dem ausgefüllten Bauantragsformular sind in der Regel folgende  Bauvorlagen beizufügen:

- amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500

- Übersichtsplan, Maßstab 1 : 5000

- Baubeschreibung

- Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Bauvorhaben)

- Verwertungskonzept für den anfallenden Wirtschaftsdünger (für Tierhaltungs- und Biogasanlagen) nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/74/nav/1942/article/27366.html

- Berechnung und Nachweise der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Vollgeschosse und der Anzahl der notwendigen Einstellplätze

- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), i. d. R.             Maßstab 1 : 100

- Bautechnische Nachweise 

- Erhebungsbogen für Baumaßnahmen/Bauanzeigen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Jahre
    ab dem Tag der Erteilung

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MarquardtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 63 - Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-6327
Telefax: 04161 501-76399
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