Baubeginn mitteilen

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Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass der Beginn bestimmter Bauarbeiten angezeigt wird. 

Allgemeine Informationen

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie den Beginn bestimmter Bauarbeiten anzeigen, wenn die Bauaufsichtsbehörde dies verlangt. 

Mit der Anzeige informieren Sie die Bauaufsichtsbehörde darüber, wann diese Bauarbeiten beginnen. Die Anzeige ermöglicht es der Behörde, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Rahmen der Bauüberwachung zu prüfen. 

Die Verpflichtung zur Anzeige kann sich zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung oder aus einer gesonderten Anordnung der Bauaufsichtsbehörde ergeben. 

Die Baubeginnanzeige kann bei der Hansestadt Buxtehude formlos per Post, Mail oder über das Bauportal eingereicht werden.

Angaben zum Bauvorhaben und die Benennung des Bauleiters sind zwingend erforderlich.

Verfahrensablauf

Einen Baubeginn können Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform anzeigen. 

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor: 

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt. 

  • Füllen Sie das Online-Formular aus. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Baubeginnsanzeige. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie mit dem Bau beginnen. 

An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde

Hansestadt Buxtehude - Fachgruppe 63

Bauordnung und Denkmalschutz / Denkmalpflege

Zuständige Stelle

Ihre örtliche Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen
  • Die Behörde muss ausdrücklich anordnen, 
    dass der Beginn bestimmter Bauarbeiten angezeigt wird. 

  • Sie haben vor, mit der Umsetzung eines Bauvorhabens zu beginnen. 

  • Die Pflicht richtet sich an die am Bau beteiligte Bauherrin oder den Bauherrn. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Angaben zur Baugenehmigung werden benötigt. 

  • Angaben zum Bauvorhaben: Aktenzeichen, Lage, Bauherr
  • Datum des Baubeginns
  • Benennung des Bauleiters
Welche Gebühren fallen an?
  • :0,00 EUR - 10.000,00 EUR

Für die Anzeige des Baubeginns fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ob und bis wann die Anzeige erfolgen muss, ergibt sich aus der jeweiligen Anordnung, zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung. 

Bearbeitungsdauer
  • :1 bis 16 Wochen
Rechtsbehelf

keine Angabe

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MarquardtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachgruppe 63 - Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Stadthaus
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-6327
Telefax: 04161 501-76399
E-Mail:
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