Abbruchgenehmigung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.
An wen muss ich mich wenden?
Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege
Voraussetzungen
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.
Ansprechpartner/in
| Frau Marquardt | |
| Amt / Bereich Fachgruppe 63 - Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege Stadthaus Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-6327 Telefax: 04161 501-76399 E-Mail: fg63@stadt.buxtehude.de | |

