Aufgaben der Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen
Für die Ortschaften Daensen, Dammhausen, Eilendorf, Immenbeck, Ottensen und Ovelgönne/Ketzendorf werden vom Rat für die Dauer der Wahlperiode Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher bestimmt. Das Vorschlagsrecht hat die Fraktion, die bei der Wahl zum Rat in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie / er muss in der Ortschaft, für die sie / er bestellt wurde, wohnen. Sie / er hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zu vertreten und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung zu erfüllen. Die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher kann in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen und vom Bürgermeister Auskünfte verlangen. Darüber hinaus hat sie oder er, ähnlich wie die Ortsräte, ein Anhörungsrecht. Auch ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der Ratsgremien steht ihr bzw. ihm zu.