Winterzeit - wer freut sich nicht auf die weiße Pracht? Doch Winterzeit bedeutet auch rutschige Straßen und Wege durch Laub, überfrierende Nässe und Schnee.
Für viele Straßen des Buxtehuder Stadtgebietes ist der Baubetriebshof sowohl für den Sommer- als auch für den Winterdienst verantwortlich. In einigen Straßen sind dagegen die Anlieger zur Reinigung der Straßenfläche verpflichtet.
Ist in einer Straße kein Gehweg vorhanden, so ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen entlang des Grundstückes zu reinigen bzw. von Schnee und Eis zu befreien.
Alle Reinigungs- und Winterdienstarbeiten sind auch dann von den Anliegern zu leisten, wenn sich zwischen den Grundstücken und dem Fußweg oder der Straße ein Grünstreifen oder Graben befinden sollte.
So schön der frisch gefallene Schnee auch anzusehen ist, um Unfälle zu vermeiden, ist in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Für entstandene Glätte gilt dies gleichermaßen. Kommt es nach 18:00 Uhr zu Schneefall oder Glätte müssen Anlieger werktags bis 8:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages tätig werden.
Rettungswege freihalten
Beim Abstellen Ihres Fahrzeuges achten Sie bitte darauf, dass die Rettungswege frei bleiben und ein Durchkommen für die Räumfahrzeuge möglich ist. Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, müssen unbedingt sofort entfernt werden.
Es gibt viele Methoden um Gehwege und Straßen von Schnee und Eis zu befreien.
Verwendet man Streumittel, ist Folgendes zu beachten:
Auf den Fußwegen dürfen grundsätzlich kein Salz oder andere auftauende Stoffe verwendet werden. Ausgenommen sind hiervon jedoch zum Beispiel Eisregen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln (Sand) keine ausreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Dies gilt auch an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Brücken sowie an Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.
Noch einmal zur Zuständigkeit bei kombinierten Geh- und Radwegen:
Auf die Beschilderung kommt es an.
= gemeinsamer Fuß- und Radweg - Zeichen 240
In diesem Fall ist der Anlieger sowohl für den Fußweg, als auch für den Radweg zuständig.
= getrennter Fuß- und Radweg - Zeichen 241
In diesem Fall ist der Anlieger für den Fußweg und der Baubetriebshof für den Radweg zuständig.
Und zu guter Letzt: Passen Sie Ihr Verhalten des Wetterverhältnissen an
Niemand möchte bei starkem Schneefall stecken bleiben, sei es zu Fuß oder mit dem Auto.
Deshalb sollten Sie sich nicht nur auf frei geräumte Straßen und Wege verlassen. Auch Mensch und Auto sollten für den Winter gut gerüstet sein. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind wintergeeignete Reifen Pflicht. Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen an. Planen Sie ggf. mehr Zeit für Ihre Fahrten ein. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen und Unfällen vor.
Grundsätzlich gilt:
In Verkehrsstraßen ist der Schnee nach der jeweiligen Verkehrsbedeutung so zu räumen, dass der Verkehr gewährleistet ist. In Wohnstraßen ohne besondere Verkehrsbedeutung sind die Fahrbahnen so von Schnee zu räumen, dass der Verkehr ermöglicht wird.
Tipp: In der Straßenreinigungssatzung finden Sie ab Seite 5 die Regelungen, die auf Ihre Straße zutreffen.