Buxtehude. Quadratwurzel- statt Frontmetermaßstab – neue Berechnungsgrundlage führt zu überarbeiteten Gebührenbescheiden für die Straßenreinigung: Die Städtischen Betriebe Buxtehude (SBB) werden Ende Oktober, Anfang November Bescheide zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühren an Buxtehudes Grundstücks-, bzw. Eigenheimbesitzer versenden, das hat Betriebsleiter Eckhard Dittmer im Betriebsausschuss am Mittwoch, 7. Oktober, bekannt gegeben.
Diese Bescheide seien zunächst aber nur Musterbescheide, also ohne rechtliche Verbindlichkeit. So können die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen in Ruhe klären, ohne den Klageweg gehen zu müssen; auch eine Zahlungspflicht besteht noch nicht. Erst zum Jahreswechsel werden dann die rechtlich bindenden Bescheide verschickt.
Tatsächlich ist die Straßenreinigungsgebührensatzung bereits zum 1. April 2019 in Kraft getreten. „Wir bitten um Verständnis, dass am Ende eineinhalb Jahre berechnet werden müssen“, so der SBB-Betriebsleiter Eckhard Dittmer. Den Bescheiden für 2019 (April bis Dezember) und 2020 (Januar bis Dezember) haben die SBB ein Informationsschreiben beigelegt, das das neue Berechnungsverfahren darstellt.
Dass erst jetzt die Bescheide herausgeschickt werden, liege vor allem daran, dass die Umstellung ein sehr aufwändiges Verfahren sei, sagt der Erste Stadtrat der Hansestadt Buxtehude Michael Nyveld. Aber „Das neue Verfahren ist gerechter.“ Nun werden 11.000 Bescheide verschickt – insgesamt mussten 18.000 Datensätze bearbeitet werden.
Der Schritt war nötig geworden, weil es eine Gesetzesänderung gab und weil die Berechnung gerechter sein soll. Während beim Frontmetermaßstab nur die Grundstückmeter, die an die Straße reichen, berechnet wurden, werden jetzt etwa auch in zweiter Reihe liegende Grundstücke in gleichem Maße abgerechnet wie Grundstücke in erster Reihe. Kompliziert wird es nun, weil nicht die Grundfläche an sich zu Grunde gelegt wird, sondern die Quadratwurzel der Fläche. Mit anderen Worten: Unabhängig vom Standort werden ähnlich große Grundstücke ähnlich berechnet, ist jedoch ein Grundstück neunmal größer als ein anderes – wird nicht das Neunfache an Gebühr fällig, sondern nur das Dreifache (Quadratwurzel).
Nähere Informationen sind den Musterbescheiden beigefügt oder sind zu finden www.staedtischebetriebe-buxtehude.de/baubetrieb/strassenreinigung