Buxtehude. Die Befragung von rund 6.500 Mietern und Wohnungs-Vermietern in Buxtehude, die als Grundlage für einen Mietspiegel der Hansestadt dienen soll, ist angelaufen. Die Stadtverwaltung appelliert noch einmal an alle angeschrieben Mieter und Vermieter, den vierseitigen Fragebogen an die beauftragte Firma ALP zurückzusenden. „Ein hoher Rücklauf ist erforderlich, die Bereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ist entscheidend für die Qualität des Mietspiegels“, sagt die zuständige Fachgruppenleiterin Susanne Epskamp.
Die Einführung des Regressionsmietspiegels sei aber nur ein Teil einer Wohnungsmarktstrategie, betont die für Bildung, Jugend, Sport, Soziales und Senioren zuständige Fachbereichsleiterin Sophie Fredenhagen: „Wir verfolgen eine Gesamtstrategie, mit dem Ziel, jährlich durchschnittlich 30 bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Wir wollen eine Quotierung beim Bau von Geschosswohnungen einführen: 20 bis 30 Prozent der neuen Wohnungen sollen im unteren Preissegment geschaffen werden.“ Außerdem strebe die Verwaltung Kooperationen mit Wohnungsbauunternehmen an und werde auch weiterhin bezahlbaren Wohnraum durch Anmietung und Untervermietung schaffen.
Hintergrund:
Ende 2016 ist die sogenannten Mietpreisbremse durch das Land Niedersachsen auch in Buxtehude eingeführt worden (Mietpreisverordnung nach § 565 d, Abs. 2, S. 3 BGB). Der Mietspiegel unterstützt die Wirkung der Mietpreisbremse, denn ohne die für Vergleichsmieten erforderliche Transparenz kann die Mietpreisbremse auf Miethöhen kaum Einfluss entfalten. „Mieter wären sonst zur Ermittlung der Vormieten auf den guten Willen und die Aussagen des Vermieters angewiesen“, unterstreicht Susanne Epskamp. Beachtlich ist: In vielen Städten wird direkt nach Einführung eines Mietspiegels, oder kurz davor, zunächst eine erneute Erhöhung des Mietenniveaus festgestellt. Vermieter nutzen demnach oft noch vor der Erstellung des Mietspiegels ihre gesetzlichen Möglichkeiten zur Mieterhöhung.
Wer sich noch an der Befragung beteiligen möchte, aber die Unterlagen nicht mehr zur Hand hat, kann sie erneut anfordern bei der Firma ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung, Steintwietenhof 2 in 20459 Hamburg, T. 040/87969159-0 oder unter info@alp-institut.de.
Wichtige Fakten auf einen Blick:
1. Datenschutz:
- Es existiert ein Datensicherungskonzept der Fa. ALP, aufgrund dessen die Einwohnermeldedaten und die Grundstückseigentümerdaten an ALP übertragen werden konnten (nach Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten).
- Nach der Auswertung durch Fa. ALP werden die Fragebögen vernichtet.
- Online erhobene Daten werden zunächst verschlüsselt gespeichert und nach Abschluss gelöscht.
- Ist der Mietspiegel fertig, liegen ALP keine Daten mehr vor.
2. Auswahl und Anzahl der angeschriebenen Haushalte und Vermieter:
- Aus den Einwohnermeldedaten sowie den Grundsteuerdaten wurden Vermieter und Mieter ermittelt; dieses kann manchmal dazu geführt haben, dass Mieter keinen Fragebogen erhalten haben, sondern stattdessen der Vermieter der entsprechenden Wohnung ausgewählt wurde. Auch ist möglich, dass Wohnungen gar nicht zugeordnet werden konnten und daher nicht berücksichtigt wurden:
- 4.195 Mieter wurden angeschrieben,
- 2.250 Vermieter mit bis zu zehn Wohnungen wurden angeschrieben,
- 134 Vermieter mit über zehn Wohnungen im Bestand wurden angeschrieben.
- Es handelt sich um eine Vollbefragung, daher wurden alle Mietwohnungen berücksichtigt, die ermittelt werden konnten.
3. Beteiligte Wohnungsmarktakteure:
- Haus und Grund,
- Deutscher Mieterbund,
- Buxtehuder Baugenossenschaft e.G.
- Vonovia
haben den Fragebogen vor der Verschickung zusammen mit der Stadtverwaltung der Hansestadt Buxtehude und der Fa. ALP gemeinsam erörtert und Änderungen vorgenommen.