Buxtehude. Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Buxtehude können sich noch bis zum 7. März beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zum derzeit laufenden Verfahren zur Erstellung des sogenannten Lärmaktionsplanes äußern. Das hat das EBA nun mitgeteilt. Es geht hierbei um die Lärmbelastung durch den Zugverkehr auf der Bahnlinie Hamburg – Cuxhaven. Bereits Mitte 2017 hatte das EBA zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung aufgerufen, das Eisenbahn-Bundesamt hat bundesweit rund 38.000 Beteiligungen aufgenommen. Dieser sogenannte Teil A ist im Internet abrufbar.
Bei der vor Kurzem angelaufenen zweiten Beteiligungsrunde handelt es sich um die zweite Phase, bei der die Öffentlichkeit Gelegenheit bekommt, dem EBA eine Rückmeldung zum laufenden Verfahren und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der darauf hervorgehende Lärmaktionsplan B wird Mitte 2018 veröffentlicht.
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel ist es, mehr über die Belastung zu erfahren und den Lärm künftig zu reduzieren. Die Verbindung zwischen Hamburg und Cuxhaven gilt als stark befahren und wird als Haupteisenbahnstrecke eingestuft. Der Schienenweg hat also ein Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Betroffene können sich – in der jetzt stattfindenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung – auf der Plattform www.laermaktionsplanung-schiene.de informieren und via Fragebogen online oder postalisch an der Erhebung beteiligen. Die Frist endet am Freitag, 7. März.