Hansestadt Buxtehude

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Wohnhilfen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Wohnhilfen und Beratung bei drohender Obdachlosigkeit:

Das Team der Abteilung Wohnhilfen gibt Ihnen Tipps und Hinweise bei der Wohnungssuche, wenn Sie von Obdachlosigkeit bedroht sind und hilft Ihnen bei: 

  • Kündigungen,
  • Räumungsklagen und Räumungsurteilen (z. B. wegen Mietschulden)
  • bei angesetzten Räumungsterminen 

Die Beratung ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin – Mietervereine können ebenfalls weiterhelfen).
Im Falle einer Räumungsklage (wegen Mietschulden) erhält die Abteilung Wohnhilfen automatisch eine Mitteilung vom Amtsgericht Buxtehude und ist über die Situation der Betroffenen bereits informiert. Im Regelfall werden Sie, wenn Sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind,  in einer schriftlichen Nachricht über die Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten informiert.


Unterbringung und Beratung bei eingetretener Obdachlosigkeit:
 

Unabhängig von der Unterstützung und Beratung durch die Abteilung Wohnhilfen müssen alle Möglichkeiten der Abwendung von Obdachlosigkeit ausgeschöpft werden, um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Hilfeleistungen durch die Sozialleistungsträger(Link oben) sollten so früh wie möglich in Anspruch genommen werden. 

Falls Sie aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Abteilung Wohnhilfen keine Unterkunft finden, können Sie als letztes Mittel vorrübergehend in einer städtischen Obdachlosenunterkunft untergebracht werden


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Gwehenberger (Beraterin bei drohender Obdachlosigkeit)
Villa
Bahnhofstraße 9
21614 Buxtehude
E-Mail:
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