Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
- Standplatzgenehmigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Ansprechpartner/in
Fachgruppe Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefax: 04161 501-73299 E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de | Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. |
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
Stadt Buxtehude Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude, Hansestadt Telefon: 04161 501-0 Telefax: 04161 501-1555 E-Mail: stadtverwaltung@stadt.buxtehude.deHomepage: http://www.buxtehude.deÖffnungszeiten: Allgemeine Sprechzeiten |