Hansestadt Buxtehude

Kopfbereich / Header

Steuerliche Lebensbescheinigung

Allgemeine Informationen

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:


zuklappenAnsprechpartner/in
Buxtehuder BürgerBüroStandort anzeigen
Bahnhofstraße 7
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 501-1111
Telefax: 04161 501-71111
E-Mail:

durchgehend geöffnet:
Montags und mittwochs: 8:00 - 17:00 Uhr
Dienstag und freitags: 8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstags: 8:00 - 18:00 Uhr
Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung.
Ortsbüro Hedendorf / NeuklosterStandort anzeigen
Kringelstraße 5
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 997600
Telefax: 04161 51098
E-Mail:

Montags 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstags 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Freitags: geschlossen
Samstags: geschlossen


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

zurück
Drucken Nach oben

Suche

Infobereich

Dienstleistungen A-Z

#A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z