Ab 01.01.2024 beträgt die Gebühr für den Reisepass (über 24 Jahre) 70,- EUR.
Reisepass
Allgemeine Informationen
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden.
Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (35x45 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der/des Sorgeberechtigten mittels Einverständniserklärung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren - Gebühr: 60,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre - Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren - Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre - Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Sollte die reguläre Bearbeitungsdauer nicht ausreichend sein, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei einer Beantragung bis 12:00 Uhr 3 Werktage. Gebühren in Höhe von 92,00 € (bei Personen unter 24 Jahren 69,50 €). Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem regulären Reisepass mitzubringen.
In Ausnahmefällen, wenn selbst die Bearbeitungsdauer eines Expressreisepasses nicht ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Die Gebühr beträgt 26,00 €. Es sind die gleichen Unterlagen wie bei einem Reisepass vorzulegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über den Reiseantritt erforderlich (z.B. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen etc.)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in jedes Land. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, welches Dokument notwendig ist.
Ansprechpartner/in
Buxtehuder BürgerBüro | |
Bahnhofstraße 7 21614 Buxtehude Telefon: 04161 501-1111 Telefax: 04161 501-71111 E-Mail: bbb@stadt.buxtehude.de | durchgehend geöffnet:
|
Besucherparkplätze stehen im Bereich des Stadthauses zur Verfügung. | |
Ortsbüro Hedendorf / Neukloster | |
Kringelstraße 5 21614 Buxtehude Telefon: 04161 997600 Telefax: 04161 51098 E-Mail: ortsbuero@stadt.buxtehude.de | Montags 09:00 – 12:00 Uhr
|