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Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure: Befreiung

Allgemeine Informationen

Für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Von dieser Nachweispflicht können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis, dass noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • Nachweis Krankheit, Elternzeit oder sonstige persönliche Gründe

Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
 

  • Formulare zum Download (Antrag Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure)
    https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege 
  • OnlineVerfahren:
    Link zum OnlineAntrag
  • Persönliches Erscheinen nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
 
Ingenieurkammer Niedersachsen VCard
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Telefon: 0049-511 39789-0
Telefax: 0049-511 39789-34
E-Mail: Homepage: ww­w.­in­ge­nieur­kam­mer-nie­der­sach­sen.de
 
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