Für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Von dieser Nachweispflicht können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure: Befreiung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis, dass noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit ausgeübt wird
- Nachweis Krankheit, Elternzeit oder sonstige persönliche Gründe
Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
- Formulare zum Download (Antrag Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure)
https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege - OnlineVerfahren:
Link zum OnlineAntrag - Persönliches Erscheinen nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ | |
Ingenieurkammer Niedersachsen Hohenzollernstraße 52 30161 Hannover Telefon: 0049-511 39789-0 Telefax: 0049-511 39789-34 E-Mail: kammer@ingenieurkammer.deHomepage: www.ingenieurkammer-niedersachsen.de |