Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe übernommen.
Bitte beachten Sie die Hinweise in den folgenden Leistungen:
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- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II (Bürgergeld)
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, auch bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz (bei Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld)
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II (Bürgergeld)
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2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) als pauschale Geldleistung:
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- für das 1. Schulhalbjahr 130,00 Euro (August 2024)
- für das 2. Schulhalbjahr 65,00 Euro (Februar 2024)
- für das 1. Schulhalbjahr 130,00 Euro (August 2024)
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3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Ein Eigenanteil ist nicht zu tragen.
4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es wird ein Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt. Ein Eigenanteil ist nicht zu zahlen.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Für Mitgliedsbeiträge, den Unterricht in künstlerischen Fächern oder auch Freizeiten werden 15 Euro monatlich berücksichtigt. Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.