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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

Allgemeine Informationen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe übernommen.

Bitte beachten Sie die Hinweise in den folgenden Leistungen:

      • Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II (Bürgergeld)

      • Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, auch bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) 

      • Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz (bei Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld) 

2. Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) als pauschale Geldleistung:

      •  für das 1. Schulhalbjahr   130,00 Euro (August 2024)

      •  für das 2. Schulhalbjahr     65,00 Euro (Februar 2024) 

3. Schulbeförderung

Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Ein Eigenanteil ist nicht zu tragen.

4. Lernförderung

Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

5. Mehraufwendung für Mittagessen

Es wird ein Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt. Ein Eigenanteil ist nicht zu zahlen.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für Mitgliedsbeiträge, den Unterricht in künstlerischen Fächern oder auch Freizeiten werden 15 Euro monatlich berücksichtigt. Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Anträge / Formulare

Die Antragsunterlagen stehen unten zum Download zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau von BorstelStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A104 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5087
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau ScheligaStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A104 // 1. OG
Am Sande 2
21682 Stade
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Telefax: 04141 12-5013
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