Ein Fischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischereiprüfung bestanden haben. Der Fischereischein ist in Niedersachsen unbefristet gültig.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Ein Fischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischereiprüfung bestanden haben. Der Fischereischein ist in Niedersachsen unbefristet gültig.
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