Hansestadt Buxtehude

Kopfbereich / Header

Startseite >> Stadt & Verwaltung >> Politik
ALLRIS net

Mitteilungsvorlage - 2021/286-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zu den beiden vorliegenden Anträgen gemäß Antragsvorlagen 2021/286 und 2021/286-1 werden folgende Hinweise gegeben:

1.)    Nach § 71 Absatz 10 NKomVG kann der Rat der Hansestadt Buxtehude einstimmig ein von den Regelungen der Absätze 2, 3, 4, 6 und 8 abweichendes Verfahren beschließen. Einstimmig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle anwesenden Mitglieder der Vertretung für die Abweichung stimmen müssen. Das Fehlen von Abgeordneten an der entsprechenden Sitzung hat keine Auswirkungen auf die Einstimmigkeit. Bei Enthaltungen der anwesenden Mitglieder ist die Einstimmigkeit jedoch nicht erreicht, da sie nach einer positiven Entscheidung verlangt (Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, Menzel in Blum et al., § 71, Rn. 143).

 

2.)    Ferner eröffnet § 71 Absatz 7 Satz 1 Halbsatz 2 NKomVG durch den Verweis auf Absatz 10 die Möglichkeit, bei den Fachausschussmitgliedern und den Hinzugewählten unterschiedlich zu verfahren.

 

3.)    Ein vom gesetzlich vorgesehenen Regelfall abweichendes Verfahren ist auch für die Besetzung unbesoldeter Stellen nach § 71 Abs. 6 NKomVG durch einstimmigen Beschluss möglich. Sofern dies beabsichtigt ist, müsste hierzu jeweils im Einzelfall bei den folgenden vier Gremien aus dem Bereich der Ziffer 1 der Vorlagen 2021/278 bzw. 2021/278-1 ein Beschluss gefasst werden:

1.1   Beirat der VHS (3 bzw. 4 Sitze)

1.2   Aufsichtsrat der Stadtwerke Buxtehude GmbH (8 Sitze)

1.6 Mitgliederversammlung des Museumsvereins Buxtehude e.V. (4 Sitze)

 1.8 Buxtehude Stiftung (3 Sitze)

 

 

Die Berechnungen der Ausschusssitze nach den Verfahren Hare-Niemeyer und d’Hondt sind als Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Drucken Nach oben