Verwaltungsvorlage - 2016/058Grunddaten
Beratungsfolge
SachverhaltSachverhalt: Am 22.02.2016 hat der Rat der Hansestadt die Neufassung der Sportfördergrundsätze in der der Verwaltungsvorlage 2015/223 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Fachgruppe Jugend und Familie vom 28.01.2016 zum Teil B (Förderung der Jugendarbeit) bis auf die Ziffer 2.7.1– Zuschüsse für Investitionskosten für vereinseigene Anlagen- beschlossen. Für die Ziffer 2.7.1 wurden diverse Alternativen von der Verwaltung vorgestellt. Hierzu sollte zunächst ein Arbeitsgespräch mit Vertretern der Vereine, Politik und Verwaltung über die künftige Regelung der Zuschussmodalitäten geführt werden. Das Gespräch hat am 08.03.2016 stattgefunden.
Neben der Überarbeitung der Regelungen in Ziffer 2.7. der Grundsätze wurde die Verwaltung gebeten, unter Ziffer 2.2 die Tennisanlagen aus der Aufzählung nicht zuwendungsfähiger Anla-gen bzw. Kosten herauszunehmen. Die Regelungen für Zuschüsse für Kleininvestitionen unter der bisherigen Ziffer 2.7.2 wurden entsprechend in die Gesamtregelung für Investitionskostenzuschüsse (neu Ziffer 2.7) eingearbeitet.
Ferner wurde vorgeschlagen, dass Zuschüsse nur für Maßnahmen und Anschaffungen gewährt werden können, die für die Durchführung des Sportbetriebes notwendig sind (Ziffer 2.7 erster Satz).
Als Konsens wurden zur Ziffer 2.7 (alt 2.7.1) folgende Regelungen festgehalten:
1.Stichtag für Anträge ist der 30.06. jeden Jahres 2.Es gibt eine Einzelfallberatung der politischen Gremien ab z.B. 200.000,-- € Investitionsvolumen; darunter wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % gewährt 3.Zur Haushaltsabsicherung wird ein Festbetrag von z.B. 75.000,-- € jährlich in den Haus-halt eingestellt 4.Zuschüsse für größere Maßnahmen (die Höhe ist noch festzulegen, z. B. ab 200.000,-- €) sind 18 Monate vor dem 30.06. wegen der Planungssicherheit zu beantragen. Die Ziffern 1,2 und 4 wurden in die textliche Fassung der Sportfördergrundsätze übernommen. Die Hinweise in der Stellungnahme der Fachgruppe Jugend und Familie vom 28.01.2016 zum Teil B (Förderung der Jugendarbeit) bezüglich der Ergänzungen bei den Ziffern 8.1, 8.2, 10.9 und 13 wurden berücksichtigt.
Sämtliche vorgenannten Änderungen sind in die anliegende Neufassung der Grundsätze eingearbeitet.
Oldenburg-Schmidt
Anlagen
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