Verwaltungsvorlage - 2016/017Grunddaten
Beratungsfolge
SachverhaltSachverhalt: Gemäß § 111 Absatz 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit den Leitlinien für die Annahme von freiwilligen Zuwendungen bei der Stadt Buxtehude hat der Rat über die Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über 2.000,00 € zu entscheiden.
In der anliegenden Aufstellung sind die entsprechenden Zuwendungseingänge aufgeführt.
Anlagen
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