Hansestadt Buxtehude

Kopfbereich / Header

Startseite >> Stadt & Verwaltung >> Politik
ALLRIS net

Verwaltungsvorlage - 2015/221

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Hansestadt verkauft an Bauinteressierte, die sich beworben haben, zur Eigennutzung aus dem Bebauungsplan-Gebiet Eilendorf Nr. 3 erschlossenes Bauland. Im Kaufpreis enthalten ist ein Erschließungsbeitrag in Form einer Ablösung. Ein einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung wird durch den Vertrag geregelt.

 

2. Der Kaufpreis für die jeweiligen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Eilendorf beträgt einheitlich 230,-- €/qm.

 

3. Unter grundsätzlicher Beachtung der Handlungsrichtlinien über die Vergabe von städtischen Grundstücken vom 12.11.1997 (Verw.Vorl. 126/97) werden die Vergabekriterien und Modalitäten für das Baugebiet Eilendorf Nr. 3 – Olenhoffweg – wie folgt festgelegt:

 

-Die Grundstücke für Einzelhäuser und auch für Doppelhäuser sind an Einzelbewerber/Innen zu verkaufen und mit einer Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren zu verknüpfen. Bei Nichteinhaltung soll die Möglichkeit bestehen, die Rückauflassung zu verlangen.

-Die Interessenten erhalten bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt Gelegenheit, ihre Bewerbung für ein Grundstück einzureichen. Diejenigen, die bereits ihre Bewerbung eingereicht haben, werden aufgefordert, die Bewerbung zu bestätigen.

-Die Reihenfolge des Zugriffs auf die Grundstücke soll nach folgendem Punktekatalog festgelegt werden. Dieser Punktekatalog ist aufgrund eines an die Bewerber/Innen gerichteten Fragebogens zu erstellen.

a) Familien/Personen die ihren Wohnsitz bereits jetzt in Buxtehude-                            10 Punkte

Eilendorf haben

b) Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 % bei

einem Bewerber oder Familienmitglied                                                                                    20 Punkte

c) 50 % des Gesamtbestandes der Baugrundstücke werden im ersten Schritt an Bewerber – siehe a) und b) vergeben. Die verbleibenden 50 % der Baugrundstücke werden an Bewerber ohne Punkte verlost.

Die Bewerber gem. Buchstabe a) und b) greifen nach der Höhe der Punktzahl zuerst auf die Grundstücke zu. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Alle verbleibenden Bewerber ohne Punktebonus greifen nach der ausgelosten Rangliste anschließend auf die verbleibenden Grundstücke zu.      

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Buxtehude hat im Jahr 2012 das betreffende Grundstück erworben, um weiteres Bauland bereitzustellen und dadurch eine Entwicklung vorzunehmen, die dem städtischen Interesse in Bezug auf die städtebauliche Ausrichtung und Vermarktung des Baugebietes Rechnung trägt.

 

In der Ratssitzung am 17.12.2015 wurde der Bebauungsplan beschlossen und hat somit Rechtskraft erlangt. Auf dieser Basis sollen dann Anfang 2016 die auf der Liste befindlichen Interessenten mit einem Informationsschreiben angeschrieben und eine nochmalige Bewerbung abgefragt werden. Danach kann dann das Vergabeverfahren und die anschließende Vermarktung durchgeführt werden.

 

Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens wurden im ASOU Entwürfe beraten, die eine Vermarktung von derzeit 17 bzw. 19 Bauplätzen (2 Doppelhausgrundstücke) ermöglicht.

 

Der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte (Geschäftsstelle beim Katasteramt Stade) aktuell festgelegte Bodenrichtwert für die Ortschaft Eilendorf liegt derzeit bei 190,-- € /qm erschlossen. Gemäß allgemeiner Haushaltsgrundsätze sollen Gemeinden Grundstücksvermögen nur zu dem vollen Wert veräußern. Beim Neubaugebiet Eilendorf ist jedoch aufgrund der topographischen Lage ein hoher Erschließungs- und Abwasseraufwand anzurechnen. Aus diesem Grund sollen die Grundstücke zu einem einheitlichen Preis von 230,-- €/qm veräußert werden.

 

Mit der empfohlenen Preiskategorie für erschlossenes Bauland liegt man bei einem ortsüblichen Wert im Stadtgebiet sowie einem durchschnittlichen Kaufpreis im Hamburger Umland.

 

Basis für die Vergabe der Grundstücke stellen die allgemeinen Handlungsrichtlinien für Vergaben von städtischen Grundstücken dar. Die Richtlinien bestehen in dieser Form seit 1997. In Anwendung dieser Richtlinien sind die letzten Baugebiete erfolgreich vermarktet worden.

 

Da sich in den letzten Jahren und auch aufgrund der aktuellen Interessenbekundungen gezeigt hat, dass sich die Bewerberstruktur an Bauplätzen geändert hat und nicht nur überwiegend junge Familien mit Kindern einen Bauplatz erwerben wollen, wird ein wie im Beschlussvorschlag Nr. 3 a) beschriebenes Vorgehen bei der Vergabe der Grundstücke empfohlen.

 

Darüber hinaus sollte es Ziel der Hansestadt Buxtehude sein auch, einen weiteren Zuzug zu gewährleisten. Die aktuellen Anfragen zeigen, dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Bewerbern aus dem gesamten Umland Bauland in Buxtehude nachfragt. Insofern sollten die Vergaberichtlinien nur auf 50 % Eilendorfer Bürger beschränkt sein.

 

Um eine praktikable und gerechte Grundstücksvergabe zu gewährleisten, sollten den potenziellen Interessenten – abhängig vom Bebauungsplanverfahren – bis zu einem noch festzulegenden Stichtag Gelegenheit gegeben werden, ihr Interesse zu bekunden. Danach wird diese Liste geschlossen, um das o.g. Losverfahren durchzuführen.

 

Damit der Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet Eilendorf Nr. 3 auf der Basis der beschlossenen Grundsätze erfolgen kann, wird empfohlen, die oben aufgeführten Beschlüsse zu fassen.    

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2016 sind bei der Buchungsstelle „Verkauf Grundstücke Eilendorf“ Einnahmen in Höhe von 1.500.000 € verzeichnet.      

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Drucken Nach oben