Mitteilungsvorlage - 2020/236Grunddaten
Beratungsfolge
SachverhaltSachverhalt:
Grundlage für die Entscheidung dieser Anträge sind die Grundsätze für die Sportförderung in der Hansestadt Buxtehude. Für Bau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen sowie für die Anschaffung von langlebigen Geräten und Anschaffungen, die zur Durchführung des Sportbetriebs notwendig sind, kann ein Zuschuss von 25 v. H. der Investitionskosten gewährt werden. Im Hinblick auf die Anträge der VSV Hedendorf/Neukloster e.V. handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Die Veranschlagungen der Zuschüsse erfolgt beim Produkt 2.40.12 – Sportförderung auf Seite 186 unter Ziffer 29. Die Erläuterungen finden Sie im entsprechenden Produktvorblatt auf den Seiten 84 und 85.
Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2021:
Die VSV Hedendorf/Neukloster e.V. haben bzgl. der Sanierung der Sportanlage „An der Feldstraße“ drei Anträge gestellt und diese im Ausschuss für Schulen und Sport am 07.10.2020 vorgestellt. Es handelt sich hierbei um ein Entwässerungskonzept mit Regenrückhaltebecken für den vereinseigenen Parkplatz, die Erneuerung des Zuschauerbereichs sowie den Anbau eines Kabinentraktes. Für alle Projekte sind Anträge auf finanzielle Förderung beim Kreissportbund gestellt worden. Ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung erfolgt, steht zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest. Zur finanziellen Absicherung der Projekte sollen die Haushaltsmittel über zwei Jahre in den Haushalt aufgenommen und mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Die Projekte sollten zunächst alle im Jahre 2021 realisiert werden. Aufgrund einer erneuten Abstimmung mit dem Kreissportbund bzgl. der Förderung mit Landesmitteln und den dortigen Vorgaben sollen die Projekte jetzt wie folgt ausgeführt werden:
- Maßnahme Entwässerung/Parkplatz ► 2021 - Maßnahme Zuschauerbereich ► voraussichtlich 2021 Antragstellung für 2022 mit Bitte um vorzeitigen Maßnahmenbeginn - Maßnahme Kabinentrakt ► 2022
Aktuelle Übersicht der eingereichten Anträge:
* bisheriger Ansatz 2022 75.000,00 € |