Hansestadt Buxtehude

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Verwaltungsvorlage - 2020/184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Variante 1: Für die Gemeindewahl 2021 wird das Wahlgebiet der Hansestadt Buxtehude in zwei Wahlbereiche aufgeteilt.

 

Variante 2: Für die Gemeindewahl 2021 wird das Wahlgebiet der Hansestadt Buxtehude in drei Wahlbereiche aufgeteilt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Nachdem die amtliche Einwohnerzahl vom NLS mit Stand 30.06.2020 auf 40.122 Einwohner/innen festgelegt wurde (maßgebende Einwohnerzahl gem. § 177 NKomVG), sind nach § 46 Abs. 1 NKomVG in der Hansestadt Buxtehude 40 Ratsmitglieder zu wählen.

 

Damit kann das Wahlgebiet der Hansestadt gem. § 7 Abs. 4 NKWG in mindestens zwei und höchstens drei Wahlbereiche eingeteilt werden.

 

Variante 1: Einteilung in zwei Wahlbereiche

 

Für diese Variante wird folgende Wahlbereichseinteilung vorgeschlagen:

 

Wahlbereich 1

Gebiet nördlich der Bahnlinie incl. der Ortschaften Dammhausen, Hedendorf und Neukloster

(ca. 21.992 Einwohner/innen, davon 4.696 aus den Ortschaften).

 

Wahlbereich 2

Gebiet südlich der Bahnlinie incl. der Ortschaften Daensen, Eilendorf, Immenbeck, Ottensen und Ovelgönne/Ketzendorf

(ca. 20.631 Einwohner/innen, davon 4.377 aus den Ortschaften).

 

Nach § 7 Abs. 6 NKWG sind bei der Abgrenzung die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25% nach oben oder unten betragen.

 

Die Einteilung würde der 25 %-Regelung entsprechen:

 

Insges. 42.623 Einwohner/innen : 2 ~ 21.312

21.312 + 25 % = 26.640

21.312 - 25 % = 15.984

 

Gem. § 21 Abs. 4 NKWG können bis zu 23 Personen in einem Wahlvorschlag benannt werden (40 zu wählende Vertreter/innen : 2 Wahlbereiche + 3).

 

Variante 2: Einteilung in drei Wahlbereiche

 

Für diese Variante bietet sich folgende Wahlbereichseinteilung an:

 

Wahlbereich 1

Alter Postweg, Altklosterbergstraße, Am Bahnhof Ottensen, Am Berg, Am Brack, Am Estedeich, Am Gleise, Am Güterbahnhof, Am Hafen, Am Heisterkamp, Am Ilsbruch, Am Katzenberg, Am Klostersee, Am Kriegerdenkmal, Am Mühlenbach, Am Mühlenberg, Am Rugen End, Am Sande, Am Sportplatz, Am Stadtgraben, Am Storchennest, An den Dorfwiesen, An den Fuhren, An den Geestbergen, An der Chaussee, An der Landscheide, Apensener Straße (gerade Hausnummern 198 bis Ende, ungerade Hausnummern 87 bis Ende), Ardestorfer Weg, Auf dem Knüll, Beerenbarg, Bei den Wettern, Bergstraße, Birkenhain, Birkenweg, Bogenstraße, Bollweg, Böschenweg, Bredenbeeksweg, Bremers Weg, Brombeerstieg, Brooksdamm, Buchenweg, Buschkamp, Bussardweg, Christian-Dohrmann-Straße, Claus-Dammann-Weg, Cuxhavener Straße, Daenser Weg, Dammhauser Straße, Dischers Barg, Distelkamp, Dorfstraße, Eilendorfer Moorweg, Eilendorfer Weg, Else-Klindtworth-Straße, Erlengrund, Erlenstieg, Estebrügger Straße, Estewiesen, Eulenweg, Falkenstraße, Fasanenweg, Feldblick, Feldmannweg, Feldstraße, Findorffstraße, Föhrenweg, Friedrichstraße, Fritz-Ehlers-Weg, Fuhrenkampsweg, Füllshoff Weg, Gänseblümchenweg, Gerstenkamp, Ginsterstieg, Gooshören, Gorch-Fock-Straße, Grabenfeld, Grasweg, Großer Moorweg, Großer Rübenkamp, Grüner Wald, Grüner Weg, Gurkenallee, Habichtstraße, Hafenbrücke, Haferkamp, Halepaghenstraße, Hamburger Chaussee, Harburger Straße, Harsefelder Straße, Heidestieg, Heideweg, Heimbrucher Straße, Heitmannshausen, Hemberg, Heuweg, Hinter der Linah, Hogenbarg, Hohe Berge, Hohentannen, Höpers Kamp, Ilskamp, Im Kamp, Im Pferdebruch, Im Teich, Immenbecker Moorweg, Immenthunsweg, Immenweg, In de Huuk, In den langen Ellern, Inne Beek, Irisweg, Johann-von-Schulte-Platz, Jorker Straße, Käferstieg, Kälberweideweg, Ketzendorf, Ketzendorfer Grund, Keuersdiek, Kirchweg, Kiebitzweg, Klosterberg, Klosterfeldstraße, Kolkrabenweg, Koppelstieg, Koppelweg, Kornblumenkamp, Kottmeierstraße, Kranichweg, Kringelstraße, Lärchenweg, Lehmkuhlenweg, Lisa-Peters-Weg, Löwenzahnweg, Ludwigstraße, Lüneburger Schanze, Lupinenkamp, Lurup, Margarete-Jansen-Straße, Margeritenkamp, Melkerstieg, Milanstraße, Moisburger Landstraße, Moorblick, Moorender Straße, Moorkoppel, Moorstraße, Moortrift, Mühlenkampstraße, Mühlenkampsweg, Nedderster Moorweg, Neukloster-Forst-Weg, Neuland, Nindorfer Straße, Nottensdorfer Weg, Ornsweg, Osterberg, Ostergrund, Ostmoorweg, Ovelgönner Heuweg, Ovelgönner Moor, Pamirstraße, Pirolstraße, Poggenpohl, Polderweg, Rainfarnweg, Reeperbahn, Rispenweg, Roggenkamp, Rotkleedamm, Rübenkamp, Rübker Straße, Rudolf-Diesel-Straße, Schäferkamp, Schafgarbenweg, Schilfgraben, Schwansburg, Soltauer Chaussee, Sonnenweg, Stemmanns Weg, Thiemanns Weg, Tunnelweg, Vogelsanger Weg, Volkmanns Weg, Waldsiedlung, Waldstraße, Waldweg, Weide, Weidenredder, Weihenweg, Weizenkamp, Wiesengrund, Wollgrasweg, Zum Baaksberg, Zum Heidberg, Zum Lehmfeld, Zum Meckelmoor, Zum Vorwerk, Zur Vilsenheide.

 

Wahlbereich 2

Gebiet der Hansestadt Buxtehude, soweit es nicht Bestandteil des Wahlbereichs 1 ist, nördlich folgender Begrenzungslinie (einschließlich der genannten Straßen):

 

Konrad-Adenauer-Allee, südlich über die Bahngleise zur Schanzenstraße einschließlich Erikaweg, Ellerbruch, Bahngleise bis Stader Straße, Stader Straße bis Apensener Straße, Apensener Straße bis zur Brückenüberführung der B 73, B 73 in westlicher Richtung.

 

Wahlbereich 3

Gebiet der Hansestadt Buxtehude südlich der Begrenzungslinie für den Wahlbereich 2, soweit es nicht Bestandteil des Wahlbereichs 1 ist.

 

Auch hier sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichungsberechnung:

Wahlbereich 1 15.217 Einwohner/innen

Wahlbereich 2 12.647 Einwohner/innen

Wahlbereich 3 14.759 Einwohner/innen

Gesamt 42.623 Einwohnerinnen

 

Die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlbereiche beträgt somit ~ 14.208. Die zulässige Abweichung beträgt nach oben 17.760, nach unten 10.656. Diese Werte werden bei der empfohlenen Einteilung eingehalten.

 

Diese Wahlbereichseinteilung entspricht der Einteilung, die vor den Kommunalwahlen 2011 vorgenommen wurde. Der Zuschnitt der Wahlbezirke ist auf diese Einteilung ausgelegt.

 

Bei dieser Variante können bis zu 17 Personen in einem Wahlvorschlag benannt werden (40 zu wählende Vertreter/innen : 3 Wahlbereiche (aufgerundet) + 3).

 

Die Abweichung der vom NLS mitgeteilten Einwohnerzahlen zu der tatsächlich für die Einteilung der Wahlbereiche verwendeten ergibt sich daraus, dass das NLS die bei der letzten Volkszählung ermittelten Zahlen zugrunde legt und hochrechnet. Für die Einteilung der Wahlbereiche wurden die tatsächlich im Melderegister vorhandenen Zahlen verwendet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine   

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