Antrag - 2020/172Grunddaten
Beratungsfolge
SachverhaltSachverhalt:
Sachanträge müssen gem. § 5 der Geschäftsordnung mindestens 10 Tage vor der Sitzung eingegangen sein. Dieses ist hier nicht der Fall. Deshalb kann dieser Antrag nur als Dringlichkeitsantrag gem. § 6 der Geschäftsordnung behandelt werden. Dieser muss vor Eintritt in die Tagesordnung eingebracht werden. Der Ausschuss beschließt im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung über die Dringlichkeit. Hierfür ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.
Anlagen
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