Verwaltungsvorlage - 2020/099Grunddaten
Beratungsfolge
BeschlussvorschlagBeschlussvorschlag:
2.) Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9S "Schul- und Sportzentrum Nord" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3.) Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Stellungnahmen sollen parallel zur öffentlichen Auslegung eingeholt werden.
SachverhaltSachverhalt: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.08.2019 gefasst. Mit Schreiben vom 03.12.2019 mit Frist bis zum 03.01.2020 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der weiteren Planung des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung berücksichtigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde am 28.11.2019 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Im Rahmen der Entwurfserstellung wurde die östliche Grenze des Geltungsbereichs geringfügig geändert.
Alle weiteren Einzelheiten sind dem beigefügten Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9S "Schul- und Sportzentrum Nord" zu entnehmen.
Damit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört werden können und parallel hierzu die Auslegung durchgeführt werden kann, wird empfohlen, die umseitig aufgeführten Beschlüsse zu fassen.
Anlagen
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