Hansestadt Buxtehude

Kopfbereich / Header

Startseite >> Stadt & Verwaltung >> Politik
ALLRIS net

Verwaltungsvorlage - 2020/099

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.) Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9S "Schul- und Sportzentrum Nord" mit seiner geänderten Abgrenzung in der Fassung der Anlage 099a/2020 und seine Begründung mit Umweltbericht in der Fassung der Anlage 099b/2020 zur Verwaltungsvorlage Nr. 099/2020 werden beschlossen.

 

2.) Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9S "Schul- und Sportzentrum Nord" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.) Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Stellungnahmen sollen parallel zur öffentlichen Auslegung eingeholt werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das Ziel, ein nachhaltiges Gesamtkonzept für den Schulstandort der Integrierten Gesamtschule (IGS) zu erzielen. Dafür soll der Neubau einer Sporthalle sowie eine Neustrukturierung der Außen- und Sportanlagen, die den heutigen Anforderungen entsprechen, realisiert werden. Ferner ist geplant, dass der Buxtehuder Sportverein (BSV) auf einer Teilfläche ein Sportvereinszentrum als eigenes Projekt verwirklicht. Die vorhandene Stellplatzsituation soll reorganisiert und die erforderlichen Stellplätze, einschließlich einer neuen Erschließung für das Sportvereinszentrum des BSV, auf einer der Wohnbebauung abgewandten Fläche geplant werden.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.08.2019 gefasst. Mit Schreiben vom 03.12.2019 mit Frist bis zum 03.01.2020 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der weiteren Planung des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde am 28.11.2019 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt.

Im Rahmen der Entwurfserstellung wurde die östliche Grenze des Geltungsbereichs geringfügig geändert.

 

Alle weiteren Einzelheiten sind dem beigefügten Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9S "Schul- und Sportzentrum Nord" zu entnehmen.

 

Damit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört werden können und parallel hierzu die Auslegung durchgeführt werden kann, wird empfohlen, die umseitig aufgeführten Beschlüsse zu fassen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine   

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Drucken Nach oben