Hansestadt Buxtehude

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Verwaltungsvorlage - 2020/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Hansestadt Buxtehude, Gemarkung Dammhausen und der Gemeinde Jork, Gemeinde Ladekop, wird wie folgt beschlossen:

 

1.  Im laufenden Flurbereinigungsverfahren Buxtehude ist die Gemeindegrenze

 zwischen den Gemeinden Buxtehude und Jork im Übergangsbereich der BAB

 A 26, Gemarkungen Buxtehude, Flur 10 und Ladekop, Flur 4 geringfügig zu

 ändern und an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

2. Im Kreuzungsbereich BAB A 26 /K 26 (Gemarkung Ladekop, Flur 6 und

 Gemarkung Dammhausen, Flur 2) wird der Gemeindegrenzverlauf an die

 örtlichen Gegebenheiten angepasst.    

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Entsprechend den Vereinbarungen, die mit dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau- und Verkehr zur zukünftigen Unterhaltung der Wege und Grünanlagen an der

A 26 geschlossen worden sind, soll nunmehr die Gemeindegrenze entsprechend geringfügig geändert werden.

Die Änderungen der Grundstücke sind Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses.

 

 

Zu 1. Es werden 0,0900 ha gegen 0,1725 ha getauscht, sodass sich die Fläche der Hanse-

 Stadt Buxtehude um 0,0825 ha (825 m²) vergrößert (Anlage 1).

 

Zu 2.  Es werden 0,2300 ha gegen 0,2360 ha getauscht, sodass sich die Fläche der Hanse-

 Stadt Buxtehude um 0,0060 ha (60 m²) vergrößert (Anlage 2).

 

 

Die genaue Lage und die aus der Anpassung resultierenden Flächenveränderungen können den in der Anlage beigefügten Anschreiben und Lageplänen des Amtes für regionale Landesentwicklung entnommen werden.    

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Da die Neuvermessung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens stattfinden wird bzw. bereits durchgeführt wurde, entstehen der Hansestadt Buxtehude keine Kosten.    

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Anlagen

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