Hansestadt Buxtehude

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Mitteilungsvorlage - 2019/184-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antrag der FDP-BBG/FWG-Gruppe vom 21.08.2019 wird wie folgt beantwortet:

 

Bereits in der 12. Sitzung des Inneren Ausschusses vom 28.01.2013 wurde seitens der Fraktion BBG/FWG ein Antrag mit Bezug auf die Verkehrssituation im Schlangenweg gestellt. Aufgrund des Antrages wurde bereits das eingeschränkte Haltverbot im Kurvenbereich durch ein absolutes Haltverbot ersetzt. Durch die Verkehrsüberwachung der Hansestadt Buxtehude wird der Schlangenweg regelmäßig kontrolliert. Zudem wurden auch die Busfahrer der KVG darauf hingewiesen, dass bei Verstößen Kontakt zu der Verkehrsüberwachung aufgenommen werden soll. Auch die angeführten Beschädigungen an Zaun und PKW sind auf die Parkverstöße im Kurvenbereich zurückzuführen.

 

Die Einbahnstraßenregelung des Schlangenweges wurde seinerzeit aber nicht eingeführt, da ansonsten erhebliche Einschränkungen des Fahrangebotes durch die Reduzierung des gegenläufigen Stadtlinienverkehrs um das gesamte Fahrplanangebot einer Buslinie entstanden wäre. Zudem würde sich die Durchfahrtsgeschwindigkeit durch eine Einbahnstraßenregelung erhöhen.

 

Eine Haltestelle auf Höhe des Waldfriedhofs ist aufgrund der Enge des Heitmanns Weg und der darin parkenden Autos nicht möglich. Zudem würde es an Tagen, an denen Beerdigungen stattfinden, zu Verkehrsproblemen kommen, da der Bereich Waldfriedhof durch parkende Autos zugestellt ist.

 

Die Geschäftsführung der KVG Buxtehude hat nach aktueller Rücksprache bestätigt, dass derzeit keine Umgestaltung der Linie geplant ist. Vielmehr wurde mitgeteilt, dass es bereits zu Änderungen gekommen ist. Begegnungsverkehr im Schlangenweg findet in der Regel nur im Rahmen des Schulbusverkehrs morgens statt. Zudem werden keine Leerfahrten mehr durch den Schlangenweg geführt.

 

 

Abschließend ist festzustellen, dass eine Verlagerung des Linienverkehrs nicht sinnvoll ist.

 

 

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