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07.07.2015 - 5 Die Ertüchtigung der Fußgängerunterführung Goet...

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Wortprotokoll

 

Herr Werner erläutert den Antrag seiner Fraktion. Nach Auffassung der BBG/FWG und so auch von Bürgern an die Fraktionsmitglieder herangetragen, haben insbesondere ältere Menschen und Kinder Schwierigkeiten mit dem steilen Auf- und Abstieg der Unterführung. Auch das Mitführen von Fahrrädern stellt für viele Nutzer ein Problem dar. Um hier Abhilfe zu schaffen und eine bessere Nutzung der Unterführung zu bewirken, soll mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger Kontakt aufgenommen werden.

Herr Nyveld teilt mit, dass auch in der Vergangenheit die Nds. Landesbehörde angesprochen wurde, wenn die Hansestadt Unterhaltungsmaßnahmen in der Unterführung für notwendig erachtete. So wurden Malerarbeiten durchgeführt und zwischenzeitlich die Beleuchtung erneuert. Hinsichtlich einer barrierefreien Umgestaltung sieht er zwar erhebliche bauliche Schwierigkeiten, erklärt sich jedoch einverstanden, die Landesbehörde noch einmal auf die Problematik anzusprechen.

In den sich anschließenden Wortmeldungen wird unter anderem die Auffassung vertreten, dass es nicht zwingend erforderlich ist, die Unterführungr Radfahrer bzw. barrierefrei umzurüsten, da zum Beispiel der Schafmarktplatz auch über die Bebelstraße / Estetalstraße  erreicht werden kann. Es wird angeführt, dass der Tunnel seinerzeit als Abkürzung zwischen dem Ottensener Weg / Mühlenweg und dem Eichholz eingerichtet wurde, der in der Hauptsache Fußngern eine kürzere Strecke ermöglichen sollte.

Herr Knoefel merkt an, dass eine Umgestaltung in jedem Fall barrierefrei seinsste. Bei der vergleichsweise geringen Frequentierung stellt sich jedoch die Frage, ob dieser Aufwand gerechtfertigt wäre. Er empfiehlt daher, die Unterführung generell für den Durchgangsverkehr zu schließen umso zu verhindern, dass Radfahrer oder ältere Menschen Schwierigkeiten bei der Benutzung haben.

Herr Lemke regt an, die Hochschule 21 auf dieses Projekt aufmerksam zu machen.

 

Die Verwaltung wird sich mit Zustimmung der BBG/FWG zunächst mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Verbindung setzen. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichtet.

 

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Anlagen zur Vorlage

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