Die in den Abschnitt 13.3 und 13.4 der Anlage Nr. B 2020/160 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2020/160aufgeführte Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 sowie Abs. 3 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9S „Schul- und Sportzentrum Nord“ wird beschlossen.
Gemäß § 10 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9S „Schul- und Sportzentrum Nord“ als Satzung und die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß Anlagen Nr. A und B- 2020/160beschlossen.
Für den Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplan Nr. 9S „Schul- und Sportzentrum Nord“ treten die Festsetzungen der bisher geltenden Bebauungspläne Nr. 9S „Schulzentrum Bleicherstraße“, 9K "Trasse der Haupterschließungsstraße der Brunckhorst´schen Wiesen" und 34G "Neutrassierung der K 39 (Spangenlösung)" außer Kraft