Auszug - Vergnügungssteuersatz ab 01.01.2020; Behandlung einer Beschwerde gemäß § 34 NKomVG
Beschluss: Die mit Ratsbeschluss vom 04.11.2019 erlassene 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten und –automaten mit Gewinnmöglichkeit vom 27.11.2007 wird in der am 04.11.2019 beschlossenen Fassung aufrechterhalten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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