Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 180.000 EUR bei der Buchungsstelle3.65.03.211.i19 /787130„Sanierung GS Harburger Straße“ für das Haushaltsjahr 2020 zugestimmt.
Zur Deckung können die aus 2019 übertragenen Haushaltsreste für die Sanierung GS Altklosterherangezogen werden:
- 180.000 EUR aus der Buchungsstelle 3.65.03.211i10 / 787112 „Sanierung GS Altkloster“.