Herr Dammann nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16 nicht teil. Es sind 36 Ratsmitglieder anwesend.
Beschluss:
Die in den Abschnitten 8.2 und 8.3 der Anlage B-2020/079 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2020/079 aufgeführte Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 sowie Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet West“ wird beschlossen.
Gemäß § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet West“ als Satzung und die Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß Anlagen A-2020/079 und B-2020/079 zur Verwaltungsvorlage Nr. 2020/079 beschlossen.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 „Gewerbegebiet West“ treten die Festsetzungen des bisher geltenden Bebauungsplanes „Durchführungsplan für die Bebauung des Geländes zwischen Stader und Apensener Straße Nr. 01“ außer Kraft.