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Leben in Buxtehude - Gleichstellung
In Niedersachsen schreibt die Gemeindeordnung vor, dass Landkreise, aber auch Städte und Gemeinden, die mehr als 20.000 Einwohner und Einwohnerinnen haben, eine Gleichstellungsbeauftragte einstellen müssen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, durch die verschiedensten Maßnahmen das Ziel der Gleichberechtigung von Frau und Mann zu erreichen. Das Ziel der Gleichberechtigung ist festgeschrieben im Grundgesetz, Art. 3 und in der Niedersächsischen Verfassung. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet innerhalb der Stadtverwaltung, setzt sich dort für die Rechte der Mitarbeiterinnen ein und nimmt Einfluß auf alle Vorhaben und Maßnahmen, die Rat und Verwaltung beschließen, wenn sie Auswirkung auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben. Außerdem ist sie zuständig für die Belange und Probleme aller Einwohnerinnen der Stadt, die sich an sie wenden.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat ihre eigene Homepage. Hier informiert sie über ihre Öffentlichkeitsarbeit, Vorhaben und Maßnahmen. Sie erreichen die Homepage der Gleichstellungsbeauftragten über den nachstehenden Link.
Die Homepage der Gleichstellungsbeauftragten
| Name: | Frau U. Reinke |
| Telefon: | 04161/501-285 |
| Fax: | 501-237 |
| Organisations- einheit: |
Gleichstellungsbeauftragte |
| E-Mail: |
gleichstellungsbeauftragte@stadt.buxtehude.de
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| Bezeichnung: | Stadthaus |
| Zimmer: | 23 |
| Adresse: |
Bahnhofstraße 7 (derzeit über die Poststraße erreichbar)21614 Buxtehude |
| Hinweise: | Parkmöglichkeiten in der Nähe auf dem Parkplatz Schützenplatz. |
| nach telefonischer Vereinbarung | |
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